专利摘要:
Erfindungsgemäß betrifft eine Verpackung (1) für einen Glaskörper (8), die zumindest zwei im anwendungsgerechten Gebrauch einander gegenüberliegende Verpackungsbereiche (2a, 2b) zur Ausbildung einer Aufnahmeöffnung (9) für den Glaskörper (8) umfasst, wobei die zumindest zwei einander gegenüberliegenden Verpackungsbereiche (2a, 2b) jeweils eine dem Glaskörper (8) im anwendungsgerechten Gebrauch zugewandte Innenseite (21a, 21b) aufweisen. Zumindest eine Innenseite (21a, 21b) der zumindest zwei einander gegenüberliegenden Verpackungsbereiche (2a, 2b) weist zumindest partiell eine rutschhemmende Beschichtung (7, 7a, 7b) auf.
公开号:EP3705414A1
申请号:EP20155641.2
申请日:2020-02-05
公开日:2020-09-09
发明作者:Rudolf Hanke;Jürgen Rudolf;Karsten HEINRICHS
申请人:Enve Print Services GmbH;
IPC主号:B65D85-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft eine Verpackung und einen Verpackungszuschnitt für eine Verpackung sowie ein Herstellverfahren für einen solchen Verpackungszuschnitt für eine Verpackung für Glaskörper.
[0002] Zum Transport von Glaskörpern, insbesondere optischen Gläsern, wie Brillengläsern oder auch optischen Bauteilen für optische Systeme, werden diese in Verpackungen zum Schutz vor Beschädigungen verpackt. Durch die einem Transport immanenten Bewegungen, möglichen Erschütterungen und Vibrationen kann es zu Relativbewegungen zwischen der Verpackung und dem Glaskörper kommen. Diese Relativbewegungen erzeugen Reibungskräfte, die wiederum die Oberflächenqualität des Glaskörpers selbst oder einer darauf befindlichen Beschichtung bzw. eines Aufdrucks beeinflussen können. Beispielsweise weisen Brillengläser hydrophobe Beschichtungen auf, bei denen durch die Relativbewegungen lokale bis hin zu flächigen Abrieben vorkommen können. Dies trifft auch auf andere Beschichtungen oder auch informative Aufdrucke auf dem Glaskörper zu. Neben der Minimierung der Transportbewegungen selbst sind daher auch Verpackungen vorzusehen, die eine durch äußere Einwirkungen induzierte Relativbewegung weitestgehend unterdrücken und/oder oberflächenschädigende Auswirkungen der Relativbewegung kompensieren.
[0003] Üblicherweise werden zum Schutz der Glaskörper Vlies- oder Folienabschnitte als Schutzelemente in die Verpackungen eingeklebt. Die Druckschrift EP 2 275 360 A1 schlägt hierzu eine Verpackung mit einem Schutzelement vor, das beispielsweise aus Schaumstoff gebildet ist und eine Aussparung aufweist.
[0004] Die Verwendung von Vlies- oder Folienmaterialien schränkt jedoch die Gestaltungsvielfalt durch die vorgegebenen Materialien und deren Eigenschaften ein. Zudem sind Mindestabmessungen einzuhalten, um ein späteres Einkleben der Schutzelemente produktionstechnisch mit ausreichender Qualität sicherzustellen. Letztlich ist auch eine Umsetzung einer an die Geometrie des zu schützenden Elements angepassten Profilierung mit erheblichen produktionstechnischen Aufwänden verbunden.
[0005] In Anbetracht der mit dem Stand der Technik verbundenen Nachteile ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verpackung und einen Verpackungszuschnitt für eine Verpackung sowie ein Herstellverfahren für einen solchen Verpackungszuschnitt für eine Verpackung von Glaskörpern bereitzustellen, durch die ein Schutz des Glaskörpers in einfacher Weise realisiert werden kann und die Gestaltungsvielfalt erhöht.
[0006] Die erfindungsgemäße Aufgabe wird durch eine Verpackung für einen Glaskörper nach Anspruch 1, eine Verpackungseinheit nach Anspruch 7, einen Verpackungszuschnitt für eine Verpackung für einen Glaskörper nach Anspruch 10 sowie ein Herstellverfahren für einen Verpackungszuschnitt nach Anspruch 16 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
[0007] Erfindungsgemäß umfasst die Verpackung für einen Glaskörper zumindest zwei im anwendungsgerechten Gebrauch einander gegenüberliegende Verpackungsbereiche zur Ausbildung einer Aufnahmeöffnung für den Glaskörper, wobei die zumindest zwei einander gegenüberliegenden Verpackungsbereiche jeweils eine dem Glaskörper im anwendungsgerechten Gebrauch zugewandte Innenseite aufweisen. Zumindest eine Innenseite der zumindest zwei einander gegenüberliegenden Verpackungsbereiche weist zumindest partiell eine rutschhemmende Beschichtung auf.
[0008] Der Ausdruck "in einem anwendungsgerechten Gebrauch" dient der Angabe des Orientierungsbezugs der Verpackungsbereiche und Innenseiten. Für den Fachmann ist ersichtlich, dass der anwendungsgerechte Gebrauch die Einführung eines Glaskörpers in die Verpackung vorsieht. Entsprechend ermöglicht die Verwendung des Ausdrucks "in einem anwendungsgerechten Gebrauch" eine eindeutigere Lagezuordnung gegenüber der Verwendung der alleinig bezugslosen Begriffe "oben", "unten", "innen" oder "außen".
[0009] Als "Beschichtung" wird ein Material verstanden, das durch ein Auftragsverfahren, wie beispielsweise Druck-, Sprüh- oder Walzenverfahren, aufgebracht wird und auf diesem eine haftende Schicht ausbildet. Die Beschichtung kann auch auf ein Trägermaterial aufgebracht werden, das später über andere Verbindungsverfahren, wie Klebverfahren, mit der mit der Beschichtung zu versehenden Fläche verbunden oder auf diese aufgelegt wird.
[0010] Durch die Verwendung von Beschichtungen, die sowohl ein- als auch mehrlagig ausgeführt sein können, erhöht sich die Ausgestaltungsmöglichkeiten, wie die Einstellung ortsaufgelöster Eigenschaften sowohl im Bereich der dem Glaskörper im anwendungsgerechten Gebrauch zugewandten Oberflächen als auch in senkrecht zur Oberfläche. So können beispielsweise auch bei mehrlagigem Aufbau der Beschichtung Lagen, die nicht mit dem Kontaktkörper direkt in Kontakt kommen, Eigenschaften eingestellt werden, die einer verbesserten Polsterung dienen, aber ggf. nicht die gewünschte Rutschhemmung aufweisen. Die Rutschhemmung der Beschichtung wird in einem solchen Fall dann über die mit dem Glaskörper in Kontakt kommende Lage der mehrlagigen Beschichtung realisiert.
[0011] Die rutschhemmende Eigenschaft der Beschichtung vermindert die Neigung zu Relativbewegungen zwischen Verpackung und Glaskörper, wenn der Glaskörper in der Verpackung mit der Beschichtung in Berührung kommt. Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Verpackungsgröße derart ausgelegt wird, dass der zu verpackende Glaskörper mit der Beschichtung im Verpackungszustand über zumindest einen Beschichtungsbereich dauerhaft in Kontakt steht und somit gehalten wird, solange keine äußeren Einwirkungen die über die Verpackung mit der Beschichtung ausgeübte Haltekraft überschreiten. Bevorzugt wird die Beschichtung zumindest in dem Bereich oder den Bereichen aufgebracht, in dem oder in denen bei Relativbewegungen zwischen Verpackung und Glaskörper ein Kontakt zwischen Verpackung und Glaskörper wahrscheinlich ist. Alternativ oder ergänzend wird die Beschichtung zumindest in einem Bereich oder Bereichen aufgetragen, bei denen bei einem Kontakt zwischen Verpackung und Glaskörper in Verbindung mit einer Relativbewegung zwischen Verpackung in Glaskörper mit einer Beeinflussung der Oberflächenqualität gerechnet werden muss. Wenn Glaskörper beispielsweise informative Aufdrucke aufweisen, deren Lesbarkeit bei Abrieb nicht mehr gewährleistet ist, so würde die Beschichtung zumindest in den Bereichen, die mit dem Aufdruck in Kontakt stehen oder in Kontakt kommen könnten, vorgesehen. Die zumindest partielle Beschichtung in empfindlichen Kontaktbereichen ist besonders von Vorteil, wenn diese Bereiche auch gegen äußere Einwirkungen in Form von Stößen bzw. Druckkräften geschützt werden sollen. Sofern die Beschichtung elastisch ist bietet sie in solchen Fällen auch eine Polsterung. Alternativ kann die Beschichtung aber auch gerade in Bereichen aufgebracht werden, die gegenüber anderen Bereichen weniger empfindlich sind. Die Beschichtung dient in diesem Fall der Halterung des Glaskörpers und gleichzeitigen Beabstandung der empfindlichen Bereiche von möglichen Kontakten zur Verpackung. Ist der zu verpackende Glasköper beispielsweise als Linse ausgebildet und befindet sich ein Aufdruck außerhalb des Scheitelpunktes einer konvexen Oberfläche, so kann die Beschichtung auf der Innenseite des der konvexen Oberfläche der Linse zugewandten Verpackungsbereiches im Bereich des Scheitelpunktes aufgetragen werden. Die Beschichtung hält die Linse zentral, wobei gleichzeitig der außerhalb des Scheitelpunkts befindliche Aufdruck von der Innenseite der Verpackung beabstandet bleibt.
[0012] Bevorzugt wird die Beschichtung in einem formlosen Zustand, insbesondere in einem fluiden Zustand, auf die Verpackung aufgetragen. Als "formloser Zustand" wird eine Auftragsform eines Mediums bezeichnet, dass in keiner vorgegebene Formausprägung im Sinne einer geometrischen Formgestalt, wie einem Folienausschnitt gemäß rechteckiger, runder oder anderweitiger konstruktiver Vorgaben, vorliegt, sondern die spätere Form der Beschichtung auf der Verpackung durch den Auftrag des formlosen Beschichtungsmediums bestimmt wird. Die Form der Beschichtung ergibt sich flächig über einen vorgegebenen Auftragsbereich und in Höhenrichtung durch die Auftragsmenge in einer oder mehreren Schichten.
[0013] Insbesondere wird die Beschichtung in einem fluiden Zustand, insbesondere in Form einer zähen Flüssigkeit aufgetragen. Der fluide Zustand ist einer Vielzahl von Auftragsverfahren zugänglich, so dass der Beschichtungsauftrag in einfacher Weise umsetzbar ist. Zudem können Flüssigkeiten ein Substrat gut benetzen und in Abhängigkeit der Eignung der Kombination aus Beschichtungsmedium und Substrat eine direkte Haftverbindung herstellen. Die Eignung kann auch durch Haftvermittler hergestellt oder verbessert werden. Hieraus wird auch ersichtlich, dass die Beschichtung nicht zwangsläufig direkt auf das Verpackungssubstrat aufgetragen werden muss, sondern auch Zwischenschichten, wie die eines Haftvermittlers, vorgesehen werden können. Als alternative Beschichtungen sind auch Pulvermaterialien oder Mischformen, wie Pasten, denkbar. Je nach verwendetem Beschichtungsmedium können Aushärtemechanismen, wie eine UV-Bestrahlung, oder Vernetzungsmechanismen, beispielsweise zur Polymerisation, zur Einstellung der Beschichtungseigenschaften eingesetzt werden.
[0014] Der Auftrag der Beschichtung in einem formlosen Zustand ermöglicht auch in einfacher Weise, lokal unterschiedliche Beschichtungseigenschaften einzustellen, indem unterschiedliche Beschichtungen verwendet werden. Somit können beispielsweise Eigenschaftsgradienten, insbesondere im Hinblick auf Reibungskoeffizienten, erzeugt werden. Hierzu werden Nacheinander und/oder im zeitlichen Sinne parallel unterschiedliche Beschichtungen aufgetragen oder einer Beschichtung bedarfsgerecht weitere Zusätze zugeführt. Auch können durch unterschiedliche Beschichtungen oder Auftragseinstellung, wie partiell höherer Auftragsmenge und/oder partiell unterschiedlichen Schichtanzahlen, Höhenprofile generiert werden. Die Flexibilität beschränkt sich aber nicht nur auf rein funktionale Eigenschaften, sondern ermöglicht ebenso die Einstellung einer unterschiedlichen Farbgebung oder optischer Effekte.
[0015] Insbesondere wird die Beschichtung direkt auf die zumindest eine Innenseite aufgetragen. Als "direkter Auftrag" wird eine Beschichtung verstanden, die direkt auf ein Substrat, hier die Innenseite, aufgetragen worden ist und auf diesem eine haftende Schicht ausbildet. Auf ein Einkleben und die damit verbundenen Nachteile kann somit verzichtet werden. Die Beschichtung kann faltenfrei aufgebracht werden. Ebenso ist das Risiko eines Verzugs des Substrats minimiert.
[0016] Die Innenseite kann bei einem direkten Auftrag auch vorherige Beschichtungen aufweisen, wie eine Grundierung, die die Qualität der dann aufgetragenen rutschhemmenden Beschichtung im Sinne einer Haftung oder einer Eindringeigenschaft verbessert. Vorherige Beschichtungen können auch farbige Aufdrucke umfassen, die informativen oder dekorativen Zwecken dienen. In diesem Fall weist die rutschhemmende Beschichtung zumindest in diesen Bereichen transparente Eigenschaften auf, so dass die farbigen Aufdrucke erkennbar bleiben. Alternativ oder ergänzend, sofern die rutschhemmende Beschichtung auf unterschiedliche Aufdrucke aufgetragen wird, wobei sich die rutschhemmende Beschichtung dann jeweils unterschiedlich ausgeprägt ist, kann die rutschhemmende Beschichtung auch opaque Eigenschaften aufweisen, so dass Informationen des Aufdrucks erst nach Entfernung der rutschhemmenden Beschichtung sichtbar werden. Entsprechend "versteckte Informationen" können dann nicht mehr ohne Zerstörung der rutschhemmenden Beschichtung erkannt werden, was im Rahmen von Kontrollverfahren genutzt werden kann.
[0017] Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, dass die Beschichtung einen Lack mit Silikonanteilen umfasst, bevorzugt aus diesem gebildet wird. Lacke mit Silikonanteilen wirken rutschhemmend ohne mit in Kontakt kommenden Flächen zu verkleben. Der Lack weist insbesondere überwiegend Silikonanteile auf, bevorzugt 90 Gew. % bis 100 Gew. %, besonders bevorzugt 96 Gew. % bis 99 Gew. %. In einer beispielhaften Ausführung wird einem Ausgangslack mit 100 Gew. % Silikon ein 1 Gew. %-Anteil eines Katalysators beigemischt, so dass sich für die Beschichtung ein Lack mit einem Silikonanteil von 99 Gew. % ergibt.
[0018] Bevorzugt weist die Beschichtung eine Auftragsmenge von 2 g/m2 bis 10 g/m2, bevorzugt 3 g/m2 bis 9 g/m2, insbesondere 6 g/m2 bis 8 g/m2, auf. Bei zu geringen Auftragsmengen stellt sich keine ausreichende rutschhemmende Wirkung ein. Aufgrund der mit zunehmender Auftragsmenge verbundenen Kosten, aber auch der Gewichtszunahme und des Raumbedarfs, wird mit den hier angegebenen Obergrenzen eine ausreichende Rutschhemmung erzielt.
[0019] Vorteilhafterweise weist die zumindest eine Innenseite, bevorzugt ausgehend von der Mitte der Innenseite, die Beschichtung über eine Fläche von 50 mm x 70 mm bis 60 mm x 170 mm auf, bevorzugt vollflächig über diesen Bereich oder strukturiert, insbesondere in Form von Streifen bzw. Linien, Punkten und/oder Kreisen und/oder in einer Art Fischgrätmuster. Neben der Strukturierung im Sinne einer Musterausprägung können die genannten Geometrieausprägungen auch als einzelnes Beschichtungsgeometrieelement vorgesehen werden. Im Falle eines Linsenkörpers kann die konvexe Linsenseite beispielsweise über eine kreisförmige Beschichtung ringförmig rutschhemmend gehalten werden.
[0020] Eine Fläche von 50 mm x 70 mm bis 60 mm x 170 mm deckt bei üblichen Brillengläsern den Bereich ab, in dem die Brillengläser in der Verpackung einen aufgrund ihrer Wölbung im Vergleich zu ihren Außenbereichen geringeren Abstand zu der ihr zugewandten Innenseite des Verpackungsbereichs aufweisen können. Durch den vollflächigen Auftrag wird ein universeller Schutz gefährdeter Bereiche in einfacher Weise realisiert. Zur Reduzierung der Auftragsmenge kann aber auch ein strukturierter Auftrag vorgenommen werden. Zudem kann sich ein strukturierter Auftrag auch anbieten, wenn die Anzahl möglicher Kontaktflächen reduziert werden soll. Insbesondere kann darauf geachtet werden, dass die Struktur die Bereiche ausspart, in denen kein Kontakt mit empfindlichen Oberflächenbereichen eines Glaskörpers zu erwarten ist. Sollen aber gerade die empfindlichen Oberflächenbereiche möglichst keine Kontaktsituationen erfahren, so sind Strukturierungen auf der Innenseite des Verpackungsbereichs vorzusehen, die mit eher unempfindlichen Oberflächenbereichen des Glaskörpers in Berührung kommen.
[0021] Die Beschichtung kann sowohl nur auf einer Innenseite der Verpackungsbereiche aufgebracht werden, um die Beschichtungsmenge zu reduzieren, wenn zu schützende Bereiche eines Glaskörpers beispielsweise nur einseitig vorliegen. Es kann aber ebenso vorteilhaft sein, die Beschichtung auf alle Innenseiten der Verpackungsbereiche aufzutragen. Dadurch ergibt sich nicht nur ein Schutz mehrseitig zu schützender Bereiche eines Glaskörpers. Auch bei nur einseitig zu schützenden Bereichen des Glaskörpers kann sich ein zusätzlicher Freiheitsgrad in der Einbringung des Glaskörpers ergeben. Beispielsweise kann eine Linse mit einem zu schützenden Aufdruck auf einer konvexen Seite mit dieser Seite der einen oder anderen Innenseite der Verpackungsbereiche zugewandt werden. Somit kann der zu schützende Aufdruck auch bei Einbringung des Glaskörpers entgegen seiner üblicherweise vorgesehenen Orientierung erreicht werden. Alternativ oder ergänzend kann durch eine Beschichtung von mehr als nur einer Innenseite der Verpackungsbereiche der Halt des Glaskörpers in der Verpackung erhöht werden. In einer einfachen Ausgestaltung wird beispielsweise die auf den einander gegenüberliegenden Innenseiten der Verpackungsbereiche eine spiegelsymmetrische Beschichtung vorgesehen. Es kann sich jedoch auch als vorteilhaft erweisen, je Seite unterschiedliche, auf die bei Vorzugseinbringungsorientierung des Glaskörpers mit der Beschichtung in Verbindung stehenden Kontaktflächen aufzutragen. Dies lässt sich gleichermaßen auf die Beschichtung des später beschriebenen Verpackungszuschnitts übertragen.
[0022] In einer Ausgestaltung ist die rutschhemmende Beschichtung eingefärbt. Die Einfärbung kann durch einen sich der Beschichtung anschließenden Farbauftrag erfolgen. Alternativ oder ergänzend enthält die rutschhemmende Beschichtung selbst entsprechende Farbadditive, wodurch der Schritt des anschließenden Farbauftrags entfallen oder auf Teilbereiche beschränkt werden kann. Hierdurch können dekorative und/oder informative Bereiche gestaltet werden, die gleichzeitig funktionale Eigenschaften aufweisen.
[0023] Bevorzugt werden die Verpackungsbereiche aus Offsetpapier oder gestrichenem Papier ausgebildet. Offsetpapiere nehmen Beschichtungen, insbesondere fluide Beschichtungen, wie Farben oder Lacke, gut auf, so dass eine Haftung unterstützt wird. Gestrichene Papiere weisen eine gestrichene Oberfläche auf, so dass sie im Vergleich zu Offsetpapieren weniger saugfähig sind. Sie bieten dennoch ausreichend Haftgrund oder können mit einem Haftvermittler versehen werden, wobei Konturen und Beschichtungsabgrenzungen genauer abbildbar sind. Ein saugfähiger Untergrund, wie bei Offsetpapieren, müsste vorab behandelt werden um eine vergleichbare Wirkung zu erzielen. Die Erfindung ist dabei nicht auf Papiere in der Abgrenzung zu Karton beschränkt, sondern kann ebenfalls auf Kartonmaterialien angewendet werden. Grundsätzlich ist die Erfindung auf alle gängigen Papiersorten anwendbar.
[0024] Insbesondere sind die einander gegenüberliegenden Verpackungsbereiche zur Ausbildung der Aufnahmeöffnung über zumindest eine Falzkante aufeinander zu gefaltet und über zumindest eine Seitenlasche an zumindest einer sich von der Aufnahmeöffnung zur Falzkante erstreckenden Seite miteinander verbunden. Hierdurch wird ein einfacher Aufbau der Verpackung ermöglicht, der auch einer Verpackung aus nur einem Verpackungszuschnitt zugänglich ist. Zum verbesserten Schutz vor einem Herausfallen eines zu verpackenden Glaskörpers kann zudem noch eine Verschlusslasche vorgesehen werden, die die Aufnahmeöffnung für den Glaskörper verschließen kann. In einfacher Weise wird die Verschlusslasche aus einem gegenüber der Aufnahmeöffnung verlängerten Abschnitt eines Verpackungsbereichs gebildet, der über eine Falzkante derart gefaltet wird, dass er den gegenüberliegenden Verpackungsbereich mit umschließt oder in die durch die Verpackungsbereiche gebildete Aufnahmeöffnung eingreift. Die Verschlusswirkung kann durch einen formschlüssigen Mechanismus, wie das Eingreifen in einer Lasche in einen Schlitz, und/oder Haftstellen unterstützt werden.
[0025] Die Erfindung betrifft auch eine Verpackungseinheit, die eine wie vorstehend beschriebene Verpackung sowie eine darin enthaltenen Glaskörper umfasst.
[0026] Bevorzugt ist der Glaskörper aus einem Kunststoff mit einer hydrophopen Beschichtung gebildet. Die hydrophobe Beschichtung wird unter Druck aufgedampft und muss vor Kratzern geschützt werden. Insbesondere ist aber auch ein auf die hydrophobe Beschichtung aufgebrachter Aufdruck zu schützen, der beispielsweise bei Brillengläsern zum Einschleifen Fixierungspunkte für die optimale Bearbeitung des Glases aufweist und daher nicht verwischt oder verschoben werden darf. Aufgrund des hydrophoben Untergrunds, auf den der Aufdruck aufgebracht wird, ist dieser sensibel gegenüber Reibungseinwirkungen. Bisher wurden solche Aufdrucke in konventionellen Verpackungen immer wieder beschädigt. In der nunmehr vorgeschlagenen Verpackungseinheit kann der Abrieb oder ein Verschieben des Aufdrucks auf der hydrophoben Beschichtung reduziert werden.
[0027] Ein Verfahren zur Herstellung der Verpackungseinheit, die eine wie vorstehend beschriebene Verpackung sowie eine darin enthaltenen Glaskörper aufweist, umfasst einen Schritt des Bildens einer Verpackung aus einem Verpackungszuschnitt, wie er folgend beschrieben wird, und einen Schritt des Einsetzens eines Glaskörpers in die Verpackung. Das Verfahren kann je nach Ausgestaltung der Verpackung weitere Schritte, wie beispielsweise das Verschließen der Verpackung nach Einsatz des Glaskörpers über eine Verschlusslasche, beinhalten.
[0028] Ferner betrifft die Erfindung einen Verpackungszuschnitt für eine Verpackung für einen Glaskörper, umfassend zumindest zwei im anwendungsgerechten Gebrauch einander gegenüberliegende Verpackungsbereiche, zwischen denen eine Aufnahmeöffnung für einen Glaskörper ausgebildet wird, wobei die zumindest zwei einander gegenüberliegenden Verpackungsbereiche jeweils eine dem Glaskörper im anwendungsgerechten Gebrauch zugewandte Innenseite aufweisen. Zumindest eine Innenseite der zumindest zwei einander gegenüberliegenden Verpackungsbereiche weist zumindest partiell eine rutschhemmende Beschichtung auf, die in einem formlosen Zustand, insbesondere einem fluiden Zustand, aufgetragen wird.
[0029] Der Verpackungszuschnitt dient der Herstellung einer Verpackung eines Glaskörpers wie zuvor beschrieben. Dieser wird in einfacher Weise aus Bogen- oder Bahnmaterial ausgestanzt oder geschnitten. Da es sich hierbei im Ergebnis um einen zweidimensionalen Zuschnitt handelt, ist ersichtlich, dass sich Bezugsdefinitionen aus dem anwendungsgerechten Gebrauch, also im späteren Verpackungszustand zur Verpackung eines Glaskörpers, ergeben. Insbesondere lässt sich die Beschichtung von Flächenmaterial, wie eben Bögen oder Bahnen, produktionstechnisch in einfacher Weise umsetzen.
[0030] Bevorzugt wird die Beschichtung direkt auf die zumindest eine Innenseite aufgetragen. Hierdurch ergeben sich die bereits zu der Verpackung beschriebenen Vorteile.
[0031] Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, dass die Beschichtung einen Lack mit Silikonanteilen umfasst, bevorzugt aus diesem gebildet wird. Lacke mit Silikonanteilen wirken rutschhemmend ohne mit in Kontakt kommenden Flächen zu verkleben.
[0032] Bevorzugt weist die Beschichtung eine Auftragsmenge von 2 g/m2 bis 10 g/m2, bevorzugt 3 g/m2 bis 9 g/m2, insbesondere 6 g/m2 bis 8 g/m2, auf. Hieraus ergeben sich die bereits zur Verpackung beschriebenen Vorteile.
[0033] Vorteilhafterweise weist die zumindest eine Innenseite, bevorzugt ausgehend von der Mitte der Innenseite, die Beschichtung über eine Fläche von 50 mm x 70 mm bis 60 mm x 170 mm auf, bevorzugt vollflächig über diesen Bereich oder strukturiert, insbesondere in Form von Streifen bzw. Linien, Punkten und/oder Kreisen und/oder in einer Art Fischgrätmuster.
[0034] Eine Fläche von 50 mm x 70 mm bis 60 mm x 170 mm deckt bei üblichen Brillengläsern den Bereich ab, in dem die Brillengläser in der Verpackung einen aufgrund ihrer Wölbung im Vergleich zu ihren Außenbereichen geringeren Abstand zu der ihr zugewandten Innenseite des Verpackungsbereichs aufweisen können. Durch den vollflächigen Auftrag wird ein universeller Schutz gefährdeter Bereiche in einfacher Weise realisiert. Zur Reduzierung der Auftragsmenge kann aber auch ein strukturierter Auftrag vorgenommen werden. Zudem kann sich ein strukturierter Auftrag auch anbieten, wenn die Anzahl möglicher Kontaktflächen reduziert werden soll. Insbesondere kann darauf geachtet werden, dass die Struktur die Bereiche ausspart, in denen kein Kontakt mit empfindlichen Oberflächenbereichen eines Glaskörpers zu erwarten ist. Sollen aber gerade die empfindlichen Oberflächenbereiche möglichst keine Kontaktsituationen erfahren, so sind Strukturierungen auf der Innenseite des Verpackungsbereichs vorzusehen, die mit eher unempfindlichen Oberflächenbereichen des Glaskörpers in Berührung kommen. Der Begriff "Struktur" umfasst somit nicht nur regelmäßige Strukturen im Sinne eines sich wiederholenden Musters, sondern auch unregelmäßige Strukturen, wie bedarfsgerechte Auftragsstellen, wodurch sich der strukturierte Auftrag über Aussparung von Bereichen einer Bezugsfläche von einem vollflächigen Auftrag unterscheidet.
[0035] In einer Ausgestaltung ist die rutschhemmende Beschichtung, wie bereits beschrieben, eingefärbt.
[0036] Des Weiteren sind die Verpackungsbereiche bevorzugt aus Offsetpapier oder gestrichenem Papier ausgebildet.
[0037] Die Erfindung betrifft auch eine Herstellverfahren für einen Verpackungszuschnitt, wie zuvor beschrieben, bei dem die Beschichtung, bevorzugt vor dem Zuschnitt der Verpackungszuschnitte, über ein Flexo-Lackwerk, ein Siebdruck-Lackwerk, per Offsetdruck oder per Digitaldruck aufgetragen wird.
[0038] Die Erfindung ist aber nicht grundsätzlich auf die bevorzugte Verwendung von Lackwerken in den genannten übergeordneten Druckverfahren beschränkt. Letztlich sind zudem auch andere Druckverfahren denkbar.
[0039] Der Auftrag einer rutschhemmenden Beschichtung muss dabei nicht nur der späteren Verwendung zum Schutz eines Glaskörpers zugutekommen, sondern kann auch schon in vorteilhafter Weise während der weiteren Handhabung des Verpackungszuschnitts und/oder der daraus gebildeten Verpackung genutzt werden. Beispielsweise kann der Transport durch die Rutschhemmung erleichtert und/oder vorteilhafte Maschineneinstellungen realisiert werden. Hierfür können die für den späteren Schutz des Glaskörpers beschichteten Flächen bzw. Bereiche verwendet werden oder alternativ oder ergänzend im gleichen Auftrag, also ohne zusätzliche Verfahrensschritte, Beschichtungen aufgetragen werden.
[0040] Auch wenn ein Auftrag in jedem Herstellungsschritt des Verpackungszuschnitts denkbar ist, bietet sich dieser vor dem Zuschnitt an. Da der Verpackungszuschnitt vor dem Zuschnitt als größere Materialeinheit vorliegt, müssen beispielsweise keine einzelnen Zuschnitte ausgerichtet werden. Die Auftragseinrichtung kann auch in eine Zuschnittsvorrichtung integriert werden, so dass ein zusätzliches Handling entfallen kann.
[0041] Insbesondere wird die Beschichtung auf ein Verpackungsmaterial, bevorzugt OffsetPapier oder Bilderdruckpapier, in Form eines Materialbands oder in Form von Materialbögen aufgetragen.
[0042] Wie bereits zum bevorzugten Auftrag der Beschichtung des Verpackungszuschnitts vor dem Zuschnitt angesprochen, erleichtert die Verwendung größerer Materialeinheiten das Handling und reduziert eine Einzelbetrachtungsweise der Zuschnitte. Gerade Materialbänder bieten eine Endlosbearbeitung an, da zu beschichtendes Verpackungszuschnittsmaterial kontinuierlich zugeführt werden kann. Materialbögen können indes Vorteile bei einer beidseitigen Beschichtungs- oder anderweitigen beidseitigen Bearbeitungsschritten bieten, bei denen anstatt beidseitiger Auftrags- oder anderweitiger Bearbeitungseinrichtungen das Verpackungszuschnittsmaterial als Bogen gewendet werden kann.
[0043] Besonders vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Merkmale und Zweckmässigkeiten der Erfindung werden nachfolgend auch anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Von den Figuren zeigen: Figur 1: eine perspektivische Darstellung einer Brillenglastasche als Beispiel für eine Verpackung für Glaskörper; Figur 2: eine Schnittansicht der Brillenglastasche in einer Ebene senkrecht zu den Verpackungsbereichen und parallel beabstandet zu den seitlichen Verbindungslaschen in einem anwendungsgerechten Zustand der Brillenglastasche mit darin aufgenommenem Brillenglas; Figur 3: eine Draufsicht auf einen Verpackungszuschnitt einer Brillenglastasche als Beispiel für eine Verpackung von Glaskörpern in Blickrichtung auf die im anwendungsgerechten Gebrauch einander gegenüberliegenden Innenseiten der Verpackungsbereiche; Figur 4: eine Draufsicht auf den Verpackungszuschnitt einer Brillenglastasche als Beispiel für eine Verpackung von Glaskörpern in Blickrichtung auf die im anwendungsgerechten Gebrauch nach außen gerichteten Außenseiten der Verpackungsbereiche.
[0044] Figur 1 zeigt eine Brillenglastasche 1 als Beispiel für eine Verpackung für einen Glaskörper in perspektivischer Ansicht mit Blick auf die im anwendungsgerechten Gebrauch innenliegenden Verpackungsbereiche und daran anschließenden Verpackungslaschen. In dieser Ansicht ist die Brillenglastasche 1 noch nicht über die Verbindung der Verbindungslaschen 3, 4 in ihren anwendungsgerechten Zustand überführt worden. Die Brillenglastasche 1 umfasst zwei im anwendungsgerechten Gebrauch einander gegenüberliegende Verpackungsbereiche 2a, 2b zur Bildung einer Aufnahmeöffnung (9) für ein Brillenglas 8 (Fig. 2). Grundsätzlich können aber auch mehr als zwei Verpackungsbereiche von einer Verpackung umfasst sein, wenn diese nicht wie hier dargestellt als Tasche, sondern beispielsweise als Quader ausgebildet ist.
[0045] Die zwei einander im anwendungsgerechten Gebrauch gegenüberliegenden Verpackungsbereiche 2a, 2b weisen jeweils eine dem Brillenglas als Beispiel eines Glaskörpers bei dessen Verpackung zugewandte Innenseite 21a, 21b auf. Diese sind in Figur 1 jeweils mit einer rutschhemmenden Beschichtung 7a, 7b versehen. Die Beschichtungen 7a, 7b gehen hier ineinander über bzw. werden über einen durchgängigen Auftrag ausgebildet, können aber auch von einander beabstandet sein. Zudem zeigt Figur 1 einen Abstand der Beschichtung zu den die der Verpackungsbereiche 2a, 2b umsäumenden Falz- bzw. Seitenkanten 2a-3, 2a-9, 2b-4 und 2b-5 mit Ausnahme der durch die Falzkante 6 gebildeten Seitenkante. Die umsäumenden Seitenkanten 2a-3, 2a-9, 2b-4 und 2b-5 können sowohl Außenkanten sein, als auch durch Falzkanten zu anderen Verpackungsbereichen oder Verbindungslaschen gebildet werden, wie beispielsweise durch die Falzkanten 2a-3 zwischen dem Verpackungsbereich 2a und den Verbindungslaschen 3 bzw. den Falzkanten 2b-4 , 2b-5 zwischen dem Verpackungsbereich 2b und den Verbindungslaschen 4 sowie der Verschlusslasche 5. Durch die Beabstandung zu den Falz- bzw. Seitenkanten 2a-3, 2a-9, 2b-4 und 2b-5 kann nicht nur die Beschichtungsmenge reduziert werden, sondern gerade auch bei Falzkanten die Falzung durch Aussparungen erleichtert werden. Dies ist aber nicht zwingend, wie dies durch den beispielhaften durchgängigen Beschichtungsauftrag auf den Innenseiten 7a, 7b über die Falzkante 6 deutlich wird.
[0046] Die Brillenglastasche 1 weist die bereits angesprochenen Verbindungslaschen 3, 4 auf. Die Verbindungslaschen 3 schließen sich an die Falzkanten 2a-3 des Verpackungsbereichs 2a an, die sich seitlich der die Aufnahmeöffnung 9 (Fig. 2) für das Brillenglas 8 (Fig. 2) bildenden Seitenkante 2a-9 erstrecken oder anders ausgedrückt, die die Aufnahmeöffnung 9 mit bildende Seitenkante 2a-9 und die Falzkante 6 verbinden. Die Verbindungslaschen 4 schließen sich an die Falzkanten 2b-4 des Verpackungsbereichs 2b an, die sich seitlich der Falzkante 2b-5 zur Verschlusslasche 5 erstrecken bzw. die Falzkante 2b-5 zur Verschlusslasche 5 mit der Falzkante 6 verbinden. Die Verbindungslaschen 3, 4 werden an den jeweiligen Seiten der Brillenglastasche 1 mit einander verbunden, wodurch ein seitlicher Abschluss der Brillenglastasche 1 gebildet wird, der ein seitliches Herausrutschen des Brillenglases 8 verhindern soll. In dem in Figur 1 dargestellten Beispiel ist die Verbindungslasche 3 einfach ausgeführt, während die Verbindungslasche 4 eine weitere Falzkante 41, 42 aufweist, so dass sie die Verbindungslasche 4 in einen dem Verpackungsbereich 2b zugewandten Bereich 41 (Fig. 3, 4) und einen dem Verpackungsbereich 2b abgewandten Bereich 42 (Fig. 3, 4) unterteilen lässt. Der dem Verpackungsbereich 2b abgewandte Bereich 42 der Verbindungslasche 4 kann als Verbindungsabschnitt bezeichnet werden und wird mit der Verbindungslasche 3 verbunden, vorzugsweise verklebt. Verständlicherweise kann aber auch die Verbindungslasche 3 unterteilt ausgeführt werden und/oder die Verbindungslasche 4 einfach. Die Verbindungslaschen 3, 4 müssen sich nicht über die gesamte Länge der jeweiligen Falzkanten 2a-3, 2b-4 erstrecken, sondern können nur über einen oder mehrere Teilabschnitte vorgesehen sein. Insbesondere hat es sich als vorteilhaft erwiesen, Bereiche in der Nähe von sich anschließenden Seitenkanten auszusparen, insbesondere um bei Falzkanten in Kantungsbereichen Materialanhäufungen zu minimieren.
[0047] Die Verschlusslasche 5 schließt sich an die der Aufnahmeöffnung 9 für das Brillenglas 8 zugewandte Falzkante 2b-5 des Verpackungsbereichs 2b an, kann aber auch an der Aufnahmeöffnung 9 zugewandten Seitenkante 2a-9 des Verpackungsbereichs 2a vorgesehen werden. Bevorzugt weist die Verschlusslasche 5, wie hier gezeigt, zwei Ausschnitte 51 auf, die auch für ein automatisiertes Verschließen der Brillenglastasche 1 genutzt werden können. Die Ausschnitte 51 können aber auch unabhängig von einer Nutzung durch die Anlagentechnik zum automatisierten Verschließen dafür vorgesehen werden, dass Teile einer Klebefläche, mit der die Verschlusslasche 5 im geschlossenen Zustand gehalten werden kann, im Bereich der Ausschnitte nicht abgedeckt werden. Somit können die freibleibenden Klebeflächen für eine Etikettierung genutzt werden, wenn ein Etikett auf die Klebeflächen aufgebracht wird.
[0048] Im anwendungsgerechten Gebrauch bzw. anwendungsgerechten Zustand sind die Verbindungslaschen 3, 4 auf den jeweiligen Seiten der Verpackungsbereiche 2a, 2b miteinander verbunden, so dass hierüber die Brillenglastasche 1 ausgebildet wird. Figur 2 zeigt die Brillenglastasche 1 im anwendungsgerechten Gebrauch bzw. Zustand in einer Schnittansicht senkrecht zu den Verpackungsbereichen 2a, 2b in paralleler Beabstandung zu den Falzkanten 2a-3, 2b-4 der Verpackungsbereiche 2a, 2b, an die sich die Verbindungslaschen 3, 4 anschließen. Durch die Falzung um die Falzkante 6 und die Verbindung der Verbindungslaschen 3, 4 wird durch Letztere zusammen mit den Verpackungsbereichen 2a, 2b eine Aufnahmeöffnung 9 für das Brillenglas 8 gebildet. Die in diesem Zustand einander gegenüberliegenden Innenseiten 21a, 21b der Verpackungsbereiche 2a, 2b weisen beiderseitig die rutschhemmenden Beschichtung 7 auf. Die dem Verpackungsbereich 2a zuordenbare Beschichtung 7a erstreckt sich exemplarisch über eine ausreichende Länge, um für die flache Seite des Brillenglases 8 eine Rutschhemmung realisieren zu können. In gleicher Weise ist die dem Verpackungsbereich 21b zuordenbare Beschichtung 7b für die konvexe Seite des Brillenglases 8 ausgeführt. Die Beschichtungen 7a, 7b können gleich ausgeführt werden oder sich zumindest in der Art des Beschichtungsmediums, der Auftragsmenge und/oder der Auftragsfläche unterscheiden. Beispielsweise können unterschiedliche Arten eines Beschichtungsmediums Anwendung finden, um unterschiedliche Reibungskoeffizienten einzustellen. So kann die Beschichtung einer Innenseite eines Verpackungsbereiches, die im anwendungsgerechten Gebrauch einer unempfindlicheren Seite des Glaskörpers zugewandt ist, ein höherer Reibungskoeffizient vorgesehen werden, durch den ein hoher Halt gegen Relativbewegungen erreicht werden kann, während auf der gegenüberliegenden Innenseite eine Beschichtung mit geringerem Reibungskoeffizienten aufgetragen wird, die weniger Halt bietet, aber bei Auftreten von Relativbewegungen das Risiko eines Abriebs vermindert. Die Verwendung unterschiedlicher Arten von Beschichtungsmedien ist nicht nur auf einen jeweiligen Verpackungsbereich beschränkt, sondern kann auch innerhalb von Verpackungsbereich lokal unterschiedlich vorgesehen werden. Dies trifft auch auf die Auftragsmenge zu, die lokal als auch verpackungsbereichsabhängig variiert werden kann. Gerade bei aufzunehmende Glaskörpern, die ihrer geometrischen Ausbildung nach zur Verpackung keinen konstanten Abstand aufweisen, kann hierüber eine Abstandszunahme zwischen Verpackungsbereich und Glaskörper durch erhöhten Beschichtungsmaterialauftrag ausgeglichen werden. Auch die Variation der Auftragsfläche, die nicht alleinig die Auftragsfläche im Sinne eines vollflächigen Beschichtungsbereichs, sondern auch die Ausbildung einzelner Strukturen oder einer anderweitigen geometrischen Ausbildung einer Beschichtung umfasst, kann für eine auf den jeweiligen zu schützenden Glaskörper optimierte Abstimmung Anwendung finden.
[0049] Figur 2 zeigt zudem die sich an die der Aufnahmeöffnung 9 zugewandten Falzkante 2b-5 des Verpackungsbereich 2b anschließende Verschlusslasche 5. Die Verschlusslasche 5 ist hier in einem geöffneten Zustand dargestellt und wird zur Schließung der Brillenglastasche 1 um die der Aufnahmeöffnung 9 zugewandte Falzkante 2b-5 des Verpackungsbereichs 2b gefaltet. Zum weiteren Schutz des Brillenglases kann die rutschhemmende Beschichtung auch zumindest partiell auf die Verschlusslasche aufgetragen werden. Dies trifft gleichermaßen auf einen Auftrag der Beschichtung der in Figur 2 nicht dargestellten Verbindungslaschen 3, 4 zu.
[0050] Die Figuren 3 und 4 zeigen eine Draufsicht auf eine Verpackungszuschnitt 10 für eine Brillenglastasche 1 als Beispiel für eine Verpackung für einen Glaskörper, jeweils in Blickrichtung auf die im anwendungsgerechten Gebrauch einander gegenüberliegenden Innenseiten 21a, 21b der Verpackungsbereiche 2a, 2b (Fig. 3) sowie in Blickrichtung auf die im anwendungsgerechten Gebrauch nach außen gerichteten Außenseiten 22a, 22b der Verpackungsbereiche 2a, 2b (Fig. 4).
[0051] Da der Verpackungszuschnitt 10 als Ursprung der Verpackung 1 verstanden werden kann, also allgemein ein Verpackungszuschnitt den Ursprung einer Verpackung darstellen kann, sind Aussagen zum Verpackungszuschnitt 10 und somit Verpackungszuschnitten allgemein sowie Brillenglastaschen 1 und Verpackungen für Glaskörper allgemein grundsätzlich gegenseitig übertragbar, sofern es sich nicht um ersichtliche Charakteristika des jeweiligen Verpackungsstadiums handelt.
[0052] Aufgrund der Überführbarkeit des Verpackungszuschnitts 10 in die Brillenglastasche 1 werden in den Figuren 3 und 4 zum Verpackungszuschnitt 10 im Übrigen die gleichen Bezugszeichen verwendet, wie in den Figuren 1 und 2 zur Brillenglastasche 1.
[0053] Wie schon zur Brillenglastasche 1 ausgeführt, weisen die Innenseiten 21a, 21b der Verpackungsbereiche 2a, 2b eine sich partiell über beide Innenseiten 21a, 21b erstreckende Beschichtung 7 auf, die als Beschichtung 7a der Innenseite 21a und als Beschichtung 7b der Innenseite 21b zuordenbar ist.
[0054] Die Beschichtung wird hierzu bevorzugt über ein Druckverfahren, wie Flexo-Druck, Sieb-Druck oder Digital-Druck, aufgetragen. Als Beschichtungsmedium kommt beispielsweise ein Lack mit Silikonanteilen zum Einsatz. Bei der Verwendung von Lacken, wie dem angeführten Lack mit Silikonanteilen, aber auch bei Verwendung anderer erfindungsgemäß geeigneter Lacke, kommen insbesondere Druck-Lackwerke zum Einsatz. Der Grundgedanke der Erfindung ist jedoch nicht auf konventionelle Druckverfahren beschränkt, sondern ist auch auf Auftragsverfahren, die sich auf ein Bestreichen oder Besprühen des Verpackungszuschnitts zurückführen lassen, übertragbar. Letztlich sind auch Tauchverfahren denkbar.
[0055] Zur Überführung des Verpackungszuschnitts 10 in eine Brillenglastasche 1 werden die Verbindungslaschen 3 entlang der Falzkante 2a-3 in Richtung der Innenseite 21a des Verpackungsbereichs 2a gefaltet. Die Verbindungslaschen 4 werden in ähnlicher Weise entlang der Falzkanten 2b-4 in Richtung der Innenseite 21b des Verpackungsbereichs 2b gefaltet, wobei eine weitere Faltung entlang der der Falzkante 41, 42 vorgenommen wird, so dass der im ursprünglichen Verpackungszuschnittszustand dem Verpackungsbereich 2b abgewandte Bereich 42 der Verbindungslasche 4 nun nach Faltung wieder nach außen weist. Der Begriff "außen" bezieht sich hierbei auf eine Umkehr der nach innen gerichteten Faltung in Bezug auf eine Ausrichtung in Richtung der Innenseite 21b, wie dies auch der perspektivischen Ansicht der Brillenglastasche 1 in Figur 1 zu entnehmen ist. Zudem werden die Innenseiten 21a, 21b der Verpackungsbereiche 2a, 2b entlang der Falzkante 6 aufeinander zu gefaltet. Hierdurch bewegen sich auch die gefalteten Verbindungslaschen 3 und auf den jeweiligen Seiten der Verpackungsbereiche 2a, 2b aufeinander zu. Durch die Faltung werden dabei die in Figur 4 gezeigten Verbindungslaschenseiten 31 und in Figur 3 gezeigten Verbindungslaschenseiten 421 des dem im ursprünglichen Verpackungszuschnittszustand dem Verpackungsbereich 2b abgewandten Bereichs 42 angenähert und können miteinander verbunden werden. Die Verbindung erfolgt bevorzugt durch ein zumindest abschnittsweises Verkleben der genannten Verbindungslaschenseiten 31 und 421. Je nach Material und Ausgestaltung sind aber auch andere Verbindungsverfahren, wie ein Ineinandergreifen von Verbindungslaschen und Verbindungslaschenaufnahmeschlitzen, anwendbar. Allgemein ausgedrückt, kann die Verbindung auf stoff-, kraft- und/oder formschlüssigen Verbindungsprinzipien beruhen.
[0056] Die Verschlusslasche kann vorgefalzt oder erst im anwendungsgerechten Gebrauch nach Aufnahme des Brillenglases gefaltet werden.
[0057] Ergänzend ist zu Figur 4, die den Verpackungszuschnitt in seinem ursprünglichen Zustand in Blickrichtung auf die im anwendungsgerechten Gebrauch nach außen gerichteten Außenseiten der Verpackungsbereiche 2a, 2b zeigt, anzumerken, dass in diesem Beispiel keine Beschichtung aufgetragen ist. Eine solche außenseitige Beschichtung kann jedoch vorgesehen werden, um neben einer für den zu verpackenden Glaskörper vorzusehenden Rutschhemmung auch eine Rutschhemmung der Verpackungen untereinander ausbilden zu können. Dieser zusätzliche Beschichtungsauftrag ist dabei in einfacher Weise durch Drehung des Bogen- oder Bahnmaterials, aus dem die Verpackungszuschnitte ausgestanzt oder ausgeschnitten werden können, oder einer beidseitig des Materials arbeitenden Auftragsvorrichtung möglich. Insbesondere bei eingefärbten Beschichtungen kann damit zugleich ein dekorativer und/oder informativer Auftrag erfolgen, der gleichzeitig funktional nutzbar ist. Es ist ersichtlich, dass ein dekorativer und/oder informativer Aufdruck aber auch mit der Beschichtung der Innenseiten 21a, 21b der Verpackungsbereiche 2a, 2b einhergehen kann.
[0058] Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt. So muss die Verpackung nicht als Brillenglastasche ausgeführt werden, sondern kann auch eine Tasche für andere optische Elemente sein. Ebenso wenig beschränkt sich die Verpackungsart auf Taschen. Als weitere Verpackungsarten kommen beispielsweise auch quaderförmige Boxen oder anderweitige dem zu verpackenden Glaskörper angepasste Formgebungen in Betracht.
权利要求:
Claims (17)
[0001] Verpackung (1) für einen Glaskörper (8), umfassend:
- zumindest zwei im anwendungsgerechten Gebrauch einander gegenüberliegende Verpackungsbereiche (2a, 2b) zur Ausbildung einer Aufnahmeöffnung (9) für den Glaskörper (8),
- wobei die zumindest zwei einander gegenüberliegenden Verpackungsbereiche (2a, 2b) jeweils eine dem Glaskörper (8) im anwendungsgerechten Gebrauch zugewandte Innenseite (21a, 21b) aufweisen,dadurch gekennzeichnet, dass
- zumindest eine Innenseite (21a, 21b) der zumindest zwei einander gegenüberliegenden Verpackungsbereiche (2a, 2b) zumindest partiell eine rutschhemmende Beschichtung (7, 7a, 7b) aufweist.
[0002] Verpackung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (7, 7a, 7b) in einem formlosen Zustand, insbesondere in einem fluiden Zustand, bevorzugt in Form einer zähen Flüssigkeit aufgetragen worden ist.
[0003] Verpackung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (7, 7a, 7b) direkt auf die zumindest eine Innenseite (21a, 21b) aufgetragen ist.
[0004] Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (7, 7a, 7b) einen Lack mit Silikonanteilen umfasst, bevorzugt aus diesem gebildet wird.
[0005] Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (7, 7a, 7b) eine Auftragsmenge von 2 g/m2 bis 10 g/m2, bevorzugt 3 g/m2 bis 9 g/m2, insbesondere 6 g/m2 bis 8 g/m2, aufweist.
[0006] Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Innenseite (21a, 21b), bevorzugt ausgehend von der Mitte der Innenseite (21a, 21b), die Beschichtung (7, 7a, 7b) über eine Fläche von 50 mm x 70 mm bis 60 mm x 170 mm aufweist, bevorzugt vollflächig über diesen Bereich oder strukturiert, insbesondere in Form von Streifen, Punkten und/oder in einer Art Fischgrätmuster.
[0007] Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (7, 7a, 7b) eingefärbt ist.
[0008] Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die einander gegenüberliegenden Verpackungsbereiche (2a, 2b) zur Ausbildung der Aufnahmeöffnung (9) über zumindest eine Falzkante (6) aufeinander zu gefaltet und über zumindest eine Seitenlasche (3, 4) an zumindest einer sich von der Aufnahmeöffnung (9) zur Falzkante erstreckenden Seite miteinander verbunden sind.
[0009] Verpackungseinheit, umfassend
- eine Verpackung (1) für einen Glaskörper (8) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 sowie
- einen in der Verpackung (1) enthaltenen Glaskörper (8).
[0010] Verpackungseinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Glaskörper (8) aus einen Kunststoff mit einer hydrophoben Beschichtung gebildet ist, wobei die hydrophobe Beschichtung bevorzugt einen Aufdruck aufweist.
[0011] Verpackungszuschnitt (10) für eine Verpackung (1) für einen Glaskörper (8), umfassend:
- zumindest zwei im anwendungsgerechten Gebrauch einander gegenüberliegende Verpackungsbereiche (2a, 2b), zwischen denen eine Aufnahmeöffnung (9) für einen Glaskörper (8) ausgebildet wird,
- wobei die zumindest zwei einander gegenüberliegenden Verpackungsbereiche (2a, 2b) jeweils eine dem Glaskörper (8) im anwendungsgerechten Gebrauch zugewandte Innenseite (21a, 21b) aufweisen,dadurch gekennzeichnet, dass
- zumindest eine Innenseite (21a, 21b) der zumindest zwei einander gegenüberliegenden Verpackungsbereiche (2a, 2b) weist zumindest partiell eine rutschhemmende Beschichtung (7, 7a, 7b) auf, die in einem formlosen Zustand, insbesondere einem fluiden Zustand aufgetragen wird.
[0012] Verpackungszuschnitt (10) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (7, 7a, 7b) direkt auf die zumindest eine Innenseite (21a, 21b) aufgetragen ist.
[0013] Verpackungszuschnitt (10) nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (7, 7a, 7b) einen Lack mit Silikonanteilen umfasst, bevorzugt aus diesem gebildet wird.
[0014] Verpackungszuschnitt (10) nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (7, 7a, 7b) eine Auftragsmenge von 2 g/m2 bis 10 g/m2, bevorzugt 3 g/m2 bis 9 g/m2, insbesondere 6 g/m2 bis 8 g/m2, aufweist.
[0015] Verpackungszuschnitt (10) nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest einen Innenseite (21a, 21b), bevorzugt ausgehend von der Mitte der Innenseite (21a, 21b), die Beschichtung (7, 7a, 7b) über eine Fläche von 50 mm x 70 mm bis 60 mm x 170 mm aufweist, bevorzugt vollflächig über diesen Bereich oder strukturiert, insbesondere in Form von Streifen, Punkten und/oder in einer Art Fischgrätmuster.
[0016] Verpackungszuschnitt (10) nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (7, 7a, 7b) eingefärbt ist.
[0017] Herstellverfahren für einen Verpackungszuschnitt (10) nach einem der Ansprüche 11 bis 16, wobei die Beschichtung (7, 7a, 7b), bevorzugt vor dem Zuschnitt der Verpackungszuschnitte (10), über ein Flexo-Lackwerk, ein Siebdruck-Lackwerk, per Offsetdruck oder per Digitaldruck aufgetragen wird.
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